Pressemitteilung

Ein wichtiges 1. Jahr des Betroffenenbeirats der Erzdiözese München Freising

Betroffenenbeirat begleitet aktiv und kritisch die Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt in der Erzdiözese München und Freising

München, den 11. Januar 2022.

Nach der erfolgreichen Konstituierung im März 2021 gewährleistet der Betroffenenrat der Erzdiözese München und Freising eine kontinuierliche und institutionalisierte Beteiligung von Betroffenen in den Bereichen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt und begleitet kritisch die Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung, der Maßnahmen der Prävention als auch im Bereich der Intervention aus Sicht der Betroffenen.

  • Zwei der Mitglieder aus dem Betroffenenbeirat wurden in die Aufarbeitungskommission gewählt und begleiten diese mit Informationen, Hinweisen, Forderungen bzw. konkreten Änderungsvorschlägen in der Aufarbeitung sexueller Gewalt durch Priester, Ordensleute und Mitarbeiter:innen kirchlicher Einrichtungen.


In den monatlichen Sitzungen des Beirats werden nach zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen, Verantwortlichen des Erzbischöflichen Ordinariats, den unabhängigen Ansprechpersonen für sexualisierte Gewalt und den Mitarbeiterinnen der Stabsstelle Prävention konkrete Forderungen formuliert. Auch werden hier Erkenntnisse geteilt, die aus weitreichenden Recherchen und Einblicken in Akten und Vorgänge im Umgang mit Betroffenen in der Vergangenheit gewonnen werden konnten.

  • Die Erkenntnisse und Forderungen wurden offen und klar in gemeinsamen Sitzungen mit Kardinal Marx, Generalvikar Klingan und Amtschefin Frau Dr. Herrmann vorgetragen. Bereits einiges davon wurde umgesetzt.
  • Durch den Austausch mit der RA Kanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl hinsichtlich des in der 3.KW 2022 erscheinenden Gutachtens – Auftraggeber ist das Erzbischöfliche Ordinariat München – konnten wir der Kanzlei weitere Hinweise geben und gleichzeitig Erfahrungswerte der Kanzlei nutzen.


Folgende Themen und Beschlüsse sind konkret in der Umsetzung:

  • mehr bzw. umfassendere Unterstützung in der Antragstellung auf finanzielle Anerkennungsleistung bei der Unabhängigen Kommission /UKA durch die unabhängigen Ansprechpersonen des Erzbischöflichen Ordinariats.
  • die Erstellung einer neuen Website mit klarer Navigationsstruktur aus Sicht von Betroffenen und deren Angehörigen. Ziel ist es, nicht nur kirchliche Hilfe und Unterstützung, sondern auch unabhängige und neutrale Ansprechpartner bzw. Einrichtungen wie „MIM“ und „Wildwasser“ und auch traumatherapeutische Hilfe anzubieten.
  • Seelsorgerische Betreuung: Der Verlust der Glaubensgemeinschaft, die Auseinandersetzung mit Gott und der eigenen spirituellen Ausrichtung ist eines der zentralen Themen von Betroffenen. Diese Dimension wurde im letzten Jahrzehnt völlig außer Acht gelassen, obgleich der Wunsch von Betroffenen gerade dahin geht.
  • Ein zusätzliches Gesprächs- und Kontakt-Angebot für Betroffene: Auf Initiative des Betroffenenbeirats hin wird voraussichtlich in diesem Jahr ein Seelsorger – er ist selbst Betroffener sexualisierter Gewalt – für ein breites Betätigungsfeld zur Verfügung stehen.
  • Planung, Mitwirkung und Organisation von Veranstaltungen unterschiedlicher Formate wie öffentlichen Talkrunden mit Verantwortlichen der Erzdiözese, Betroffenen und anderen Vertretern im Kontext des sexuellen Missbrauchs oder kleineren und geschlossenen Gesprächsrunden mit Betroffenen. Pandemiebedingt wurde die erste Veranstaltung „Betroffene hören“ am 17. November 2021 auf das frühe Jahr 2022 verschoben.

Als weiterhin zentrale Kritikpunkte der Aufarbeitung an denen wir im Jahr 2022 verstärkt arbeiten:

  • das proaktive Zugehen auf Betroffene und eine damit verbundene klare Positionierung hinsichtlich Hilfe und Unterstützung durch das Erzbischöfliche Ordinariat.
  • Reformierung des völlig unzureichenden Verfahrens zur Anerkennung des Leids und deren finanzielle Leistungen von in der Regel wenigen Tausend Euro.
  • Umsetzung von Forderungen aus dem Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl, das in der 3.KW 2022 veröffentlicht wird.


Der Betroffenenbeirat der Erzdiözese München Freising im Januar 2022
kontakt(at)betroffenenbeirat-muenchen.de

http://www.erzbistum-muenchen.de/betroffenenbeirat