Der Betroffenenbeirat des Erzbistums München und Freising

Ziele und Aufgaben

Aufgabe des Betroffenenbeirats ist die kritische Begleitung der Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung, der Maßnahmen der Prävention als auch im Bereich der Intervention aus Sicht der Betroffenen.
 

Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigt, ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen der Erzdiözese. Der Betroffenenbeirat ist Impulsgeber. Er wird im Vorfeld geplanter Maßnahmen gehört und gibt Hinweise und Vorschläge. Der Betroffenenbeirat setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander.

Aufgabe des Betroffenenbeirates ist es, zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz beizutragen, Stellungnahmen und Einschätzungen zu bestehenden und geplanten Maßnahmen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt abzugeben und gemeinsam mit den jeweils zuständigen Gremien bzw. Verantwortlichen in der Erzdiözese über weitere Schritte auf diesem Weg zu beraten.

Der Betroffenenbeirat ist in regelmäßigem Austausch mit der von ihm begleiteten Aufarbeitungskommission und den Verantwortlichen der Erzdiözese. Der Betroffenenbeirat wird zudem mit Informationen und Hinweisen, Erwartungen und konkreten Änderungsvorschlägen an die Erzdiözese oder die Aufarbeitungskommission herantreten.

Der Betroffenenbeirat hat gemäß Punkt 2.4 der Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland aus dem Kreis der Betroffenen zwei Mitglieder für die Aufarbeitungskommission in der Erzdiözese München und Freising demokratisch gewählt und entsandt.

Die Verantwortlichen in der Leitung der Erzdiözese München und Freising – Erzbischof Kardinal Reinhard Marx, Generalvikar Christoph Klingan und Amtschefin Dr. Stephanie Herrmann – sichern dem Betroffenenbeirat die nötige Unabhängigkeit und Unterstützung zu.