Menschenverachtende Entscheidung des Bayerischen Sozialministeriums

Die Petition „Gewalt an Kindern und Jugendlichen entschlossen entgegentreten“, erarbeitet von Betroffenen sexualisierter Gewalt, Wissenschaftlern und Juristen, wurde vom Bayerischen Sozialministerium abgelehnt – trotz einstimmiger Würdigung durch den Sozialausschuss des Landtags am 17. Juli 2025.

Am 13. November informierte das Ministerium den Sprecher des Betroffenenbeirats, Richard Kick, per E-Mail, dass dem Beschluss des Sozialausschusses in keinem Punkt gefolgt wird. Damit erachtet das Sozialministerium die Petition als gegenstandslos.

Bayern bleibt Schlusslicht in der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.
Während andere Bundesländer wie Berlin, Brandenburg, NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen längst unabhängige Aufarbeitungsstrukturen geschaffen haben, fehlt in Bayern bis heute eine gesetzlich verankerte Lösung. Die Folgen sind gravierend:

  • Keine unabhängige Untersuchung kirchlicher, schulischer, familiärer, sportlicher und anderer Gewalt.
  • Keine systematische Analyse staatlichen Fehlverhaltens seit 1945.
  • Fehlende wissenschaftliche Begleitung und Transparenz.
  • Hohe Belastung der Betroffenen, die selbst Aufarbeitung erzwingen müssen.

Damit gehört Bayern zu den wenigen Bundesländern ohne institutionelle Strukturen zur Aufarbeitung von Missbrauch und Vertuschung.

👉 Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier herunterladen:
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Kontakt für Presseanfragen:
Unabhängiger Betroffenenbeirat der Erzdiözese München und Freising
Richard Kick, Sprecher
E-Mail: kontakt@betroffenenbeirat-muenchen.de


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