Ergebnis des Dialogprozesses: Die Standards der Betroffenenbeteiligung

Gemeinsam Standards setzen – für echte Beteiligung

Mit dem Abschluss des bundesweiten Dialogprozesses zur Betroffenenbeteiligung liegt erstmals ein umfassender Standard vor, der die gleichberechtigte Mitwirkung von Betroffenen in institutionellen Aufarbeitungsprozessen verbindlich regelt.

Mehr als zwei Jahre lang arbeiteten über 150 Betroffene, Fachpersonen und Vertreter*innen von Institutionen gemeinsam daran, wie Beteiligung gelingen kann – respektvoll, wirksam und auf Augenhöhe.

Der Unabhängige Betroffenenbeirat war dabei eine treibende Kraft: für eine Aufarbeitung, die nicht über, sondern mit Betroffenen gestaltet wird.

Die nun vorliegenden Standards markieren einen Meilenstein – hin zu mehr Anerkennung, Verantwortung und Schutz für kommende Generationen.

Großer Respekt und ein herzliches Dankeschön gilt Kerstin Claus, der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Sie hat den Vorschlag des Betroffenenrats und der Unabhängigen Kommission aus dem Jahr 2021 aufgegriffen, unterstützt und nun mit diesem wichtigen Ergebnis in den Standards der Betroffenenbeteiligung umgesetzt.

Richard Kick, Sprecher des Unabhängigen Betroffenenbeirats der Erzdiözese München und Freising, war über zwei Jahre hinweg aktiv in den Prozess eingebunden – und nahm auch an der emotionalen Abschluss- und Präsentationsveranstaltung am 26. und 27. Juni in Berlin teil.

Hier finden Sie die PDF Datei mit den Standards - Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.

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