Petition: Betroffenenbeirat fordert Bayerisches Aufarbeitungsgesetz

Der Betroffenenbeirat der Erzdiözese München und Freising hat eine Petition gestartet, die ein Bayerisches Aufarbeitungsgesetz fordert. Ziel ist es, die Aufarbeitung von Missbrauch und sexualisierter Gewalt in Institutionen zu verbessern und die Rechte von Betroffenen zu stärken.

Der Betroffenenbeirat im Erzbistum München und Freising hat eine Petition gestartet, die die umfassende Aufarbeitung und Aufklärung von Missbrauch und sexualisierter Gewalt in Institutionen zum Ziel hat. Dazu fordert der Beirat die Verabschiedung eines Bayerischen Aufarbeitungsgesetzes.

"Bayern hat die Verantwortung, umfassende Schutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen, die wirksam sind und allen Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Institutionen vorbeugen", heißt es in der Petition. Konkret fordert der Betroffenenbeirat die Schaffung einer unabhängigen Bayerischen Aufarbeitungskommission, die Einsetzung eines Landesbeauftragten gegen Gewalt in Institutionen sowie eines Landesweiten Betroffenenrates und einer unabhängigen Anlauf-, Beratungs- und Ombudsstelle für Betroffene von Gewalt in Institutionen.

Darüber hinaus sollen die individuellen Rechte von Betroffenen gestärkt werden, z.B. durch klare Regelungen zur Akteneinsicht und kontinuierliche Rechtsberatung und Begleitung sowie durch verbindliche Standards für Anerkennungs- und/oder Entschädigungsleistungen.

"Mit einem Bayerischen Aufarbeitungsgesetz soll Aufarbeitung und Aufklärung in Bayern für Betroffene endlich vorangetrieben werden und von der Träger*innen-Ebene auf die Ebene des Staates gehoben werden", so der Betroffenenbeirat.

Vollständiger Pressetext zum Heruterladen (PDF)

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